
Das Gesundheitsministerium hat ab 22. November eine neue Richtlinie zur Lockerung der Covid-19-Beschränkungen für die Personenbeförderung beschlossen. Laut dieser Richtlinie dürfen Flugzeuge jetzt 100 % ihrer Passagierkapazität nutzen, während Passagierschiffe, Busse und Bahnen 80 % ihrer Kapazitäten einsetzen können. Nachdem 80 % der Bevölkerung geimpft seien, können auch See-, Schienen- und Straßentransport voll ausgelastet werden.
Bei Inlandsflügen müssen Passagiere entweder ihren Impfausweis oder ein negatives PRC-Testergebnis (innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug) bei sich haben. Für internationale Flüge benötigen Passagiere diese beiden Dokumente mit einem negativen PCR-Test, der innerhalb von 96 Stunden nach dem Abflug durchgeführt werden muss. Für Straßenfahrten wird entweder ein negativer PCR-Test (innerhalb von 72 Stunden nach der Abreise) oder ein Impfausweis verlangt.
Bahnreisende brauchen einen Impfausweis sowie ihr negatives PCR-Testergebnis (innerhalb von 72 Stunden nach Abfahrt).
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